Übertragung des Erholungsurlaubs aus 2019

Nachricht 13. August 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für viele von Euch ist der Sommerurlaub schon wieder Geschichte. Wir hoffen, dass alle, die in den letzten Wochen frei hatten, gesund und erholt an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind.

Nun erreichte uns die Nachricht aus dem Landeskirchenamt, dass § 8 der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung, die den Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen regelt, geändert wurde. Diese Regelung gilt unmittelbar auch für alle Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte der Hannoverschen Landeskirche. Danach kann der Resturlaub aus dem Jahr 2019, der aufgrund der Covid-19-Pandemie aus dienstlichen Gründen bis zum 30.09.2020 nicht angetreten werden konnte bis zum 31.03.2021 übertragen werden kann.

§ 22 unserer Dienstvertragsordnung regelt, dass bei den privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden  für die Urlaubsübertragung die für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Bereich unserer Landeskirche geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung finden. Damit können alle Beschäftigten, einen Antrag auf Verlängerung des Übertragungszeitraums für den Resturlaub aus 2019 stellen. Die Übertragung des Urlaubs soll bis zum 31.08.2020 beantragt werden, muss aber spätestens bis zum 30.09.2020 beantragt worden sein.

Bei Fragen wendet Euch gern an uns.

Herzliche Grüße

Ilka Müller