Corona-Sonderzahlung

Nachricht 10. Dezember 2020

Corona-Sonderzahlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt in dieser Zeit auch mal Erfreuliches zu vermelden.

Im Bereich des TVöD ist vor kurzem ein Tarifabschluss erzielt worden. In diesem Rahmen wurde auch eine Corona-Sonderzahlung vereinbart. Die Entgelttabellen des TVöD und damit auch deren Tarifabschlüsse finden im kirchlichen Bereich im Sozial- und Erziehungsdienst Anwendung.

Damit der Tarifabschluss auch bei uns Gültigkeit erlangt, muss er erst durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) übernommen werden.

Da die Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr zur Auszahlung gelangen muss, damit sie steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, haben sich die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite der ADK darauf verständigt, dass diese mit dem Dezembergehalt ausgezahlt wird.

Voraussetzung für die „Corona-Prämie“ ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand und mindestens für einen Tag zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend ihrer Arbeitszeit einen anteiligen Betrag.

Nähere Informationen könnt Ihr den unten stehenden Links (als Download) entnehmen.

Pressemitteilung 19.11.2020

Hinweise zur Auszahlug der Corona-Sonderzahlung

ARR-Einmalige Corona-Sonderzahlung, Entwurf