MAV-Wahl am 05. Juni 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf unserer Mitarbeiterversammlung am 14. März haben wir einen Wahlvorstand gewählt. Dieser hat den Wahltermin für die MAV-Wahl nun auf den 05. Juni 2024 festgelegt.
Demnächst erhalten alle wahlberechtigten Mitarbeitenden einen Brief mit allen relevanten Informationen zur Wahl und der Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr Interesse habt, in der MAV mitzuarbeiten oder sprecht schon jetzt Kolleg*innen an, die ihr gern als Kandidaten für die Wahl aufstellen möchtet.
Wir freuen uns, wenn sich möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen. Bisher haben wir noch in jeder Amtszeit Nachrücker*innen gebraucht.
Bitte beteiligt euch an der Wahl. Eine gute Wahlbeteiligung ist auch Legimitation und Unterstützung der Arbeit eurer Mitarbeitervertretung.
Auf der Mitarbeiterversammlung haben wir euch zu verschiedenen Themen informiert.
An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Nachlesen:
Inflationsausgleichszahlung für die Beschäftigten, die Entgelt nach TV-L erhalten
Auch die Beschäftigten, die Entgelt nach der TV-L Entgelttabelle erhalten (alle Beschäftigten außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes) erhalten die Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig.
Die Inflationsausgleichsprämie wird in 11 Teilbeträgen ausgezahlt. Für den Monat Dezember 2023 gab es eine Einmalzahlung von 1800 € (ausgezahlt mit dem Entgelt im März 2024) und für die Monate Januar bis Oktober werden monatlich 120 € zusätzlich zum monatlichen Entgelt steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt.
Das Tabellenentgelt erhöht sich ab November 2024 in zwei Schritten. Zunächst wird am 01.11.2024 der Sockelbetrag um 200 € angehoben (Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig). In einem zweiten Schritt steigen die Entgelte ab 01. Februar 2025 um weitere 5,5 %.
Entgelterhöhung für Beschäftigte im Sozial und Erziehungsdienst
Der letzte monatliche Teilbetrag der Inflationsausgleichsprämie wurde mit dem Februarentgelt ausgezahlt.
Ab März 2024 wurden die Entgelte um 200 € erhöht und in einem 2. Schritt um 5,5 % angehoben.
Ab 1. Oktober verändern sich die Stufenlaufzeiten im TVöD-SuE. Die längeren Stufenlaufzeiten in der Stufe 2 (3 Jahre) und Stufe 3 (4 Jahre) verkürzen sich um jeweils ein Jahr. Sie entsprechen dann den allgemeinen Stufenlaufzeiten im TVöD.
Die Tabellenentgelte in der Entgeltgruppe S 9 werden erhöht, damit der finanzielle Unterschied zur S 8b erhalten bleibt (bisher durch unterschiedliche Stufenlaufzeiten geregelt).
Dienstvereinbarungen zum Dienstradleasing und Zuschuss für Fahrten im ÖPNV
Sowohl mit dem Kirchenkreis als auch mit dem Kita-Verband wurden Dienstvereinbarungen hierzu abgeschlossen. Wir werden zeitnah auf der Homepage informieren.
Bei Fragen wendet euch gern telefonisch oder per Mail an uns.
Eure Mitarbeitervertretung
Ilka Müller
Vorsitzende der MAV