Wir tagen im 14-tägigen Rhythmus. Wir informieren Euch nicht nur auf unserer Homepage über aktuelle Entwicklungen, sondern stehen Euch natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir achten darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Was tun wir?
Die Mitarbeitervertretung vertritt
gegenüber ihren Anstellungsträgern. Sie ist in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten beteiligt, die die Mitarbeitenden betreffen.
Wir beraten Mitarbeitende bei Arbeitsrechtsfragen, Arbeitssicherheitsfragen, Fragen der Zusammenarbeit oder bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.
Wir stehen ihnen in allen dienstlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Angelegenheiten streng vertraulich behandelt (wir unterliegen der Schweigepflicht).
Wir bestimmen mit:
bei
- Einstellungen, Veränderungen im Dienstvertrag, Kündigungen
- Eingruppierung, Höher- und Herabgruppierung
- Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle
- Festlegung der Arbeitszeit (Dienstpläne)
- Festlegung von Grundsätzen für die Urlaubsregelung
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Mitarbeitenden im Dienst
Wir beraten mit:
bei
- Außerordentlicher Kündigung und Kündigung in der Probezeit
- Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfs
- Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
Was machen wir sonst noch?
- Wir veranstalten einmal jährlich eine Mitarbeiterversammlung
- Bei Bedarf laden wir zu Teilmitarbeiterversammlungen ein
- Wir begleiten Mitarbeitende bei Personalgesprächen