Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Arbeitgeber, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Dies trifft auch auf einige Einrichtungen in unserem Kirchenkreis zu.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine interne Meldestelle eingerichtet, der sich die Landeskirchen und ihre Einrichtungen anschließen konnten. Unsere Landeskirche hat davon Gebrauch gemacht. Die Mitarbeitervertretung hat dieser Meldestelle zugestimmt.
Das Kirchenamt Stade versendet gerade an alle Mitarbeitenden das Informationsschreiben hierzu. Ihr könnt es aber auch hier als PDF herunterladen.
Der Meldekanal der EKD steht damit auch den Mitarbeitenden im Kirchenkreis Buxtehude offen. Meldungen können postalisch, telefonisch oder digital (auch anonym) abgegeben werden.
Unter folgendem Link findet ihr die Adresse der Meldestelle und den weiterführenden Link zum bkms-System der Meldestelle.
Hinweismeldeportal (landeskirche-hannovers.de)
Solltet ihr Fragen hierzu haben, meldet euch gern bei uns.
Herzliche Grüße
Eure MAV Buxtehude
Ilka Müller
Vorsitzende der MAV Buxtehude
Anhang: Informationen zur internen Meldestelle nach HinSchG KA Stade