Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Februar 2024 haben die Kirchengemeinden und der Kita-Verband eine Dienstvereinbarung (DV) über eine „Entgeltumwandlung für Sachleistungen (Dienstradleasing) mit der MAV abgeschlossen.
Ziel der Dienstvereinbarung ist die Einführung von Dienstradleasing in Form von Entgeltumwandlung für die Mitarbeitenden. Außerdem verfolgt der Arbeitgeber mit dieser DV innovative Mobilitätskonzepte anzubieten.
Mitarbeitende, die ein Dienstradleasing in Anspruch nehmen, wandeln aus ihrem Anspruch auf laufendes Entgelt (Gehalt) monatlich einen Teilbetrag in einen Anspruch auf Überlassung des Fahrrades um (Sachleistung). Bei den Mitarbeitenden trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Versicherungspaket und die Kosten für das Servicepaket.
Geleast werden können je Mitarbeitender/n zwei Fahrräder. Der Einzelwert des Fahrrades muss aber 600 € betragen, der Maximalwert pro Fahrrad beträgt 7500 €. Dieses können Fahrräder oder E-Bikes sein. Die Leasingverträge werden für 36 Monate abgeschlossen. Die Fahrräder können für den Dienstweg, dürfen aber auch für private Fahrten genutzt werden.
Anbieter für das Dienstradleasing ist: mein-dienstrad.de
Das Dienstradleasing hat viele Vor- aber auch einige Nachteile, daher informiert Euch im Vorwege gut.
Weitere Informationen, wie Steuer- und sozialversicherungspflichtige Regelungen, Beendigung eines Überlassungsvertrages, Bestellung und Auslieferung von Diensträdern, … entnehmt bitte aus der Dienstvereinbarung oder dem Flyer auf dieser Homepage.
Solltet ihr Fragen hierzu haben, meldet euch gern bei uns.
Herzliche Grüße
Eure MAV Buxtehude
Maren Groß
Stellv. Vorsitzende der MAV Buxtehude
Anhang: Flyer Dienstradleasing