Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 5. Dezember 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Teilzeitbeschäftigte haben bei Überschreitung ihrer individuellen Arbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge, und zwar bereits ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten und nicht erst, wenn sie über die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus arbeiten.
Wir haben euch alle Infos zusammengefasst und auch einen Musterantrag entworfen.
Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Müller
Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit für Teilzeitkräfte
Musterantrag zur Vergütung von Mehrarbeit für Teilzeitkräfte