Dienstvereinbarung BEM

08. Mai 2026

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, muss die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) angeboten werden. Die Landeskirche hat hierfür neue Mustervordrucke für die Durchführung eines BEM zur Verfügung gestellt.

Gemeinsam mit dem Kirchenkreis haben wir darüber eine neue Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verabschiedet (siehe auch Dienstvereinbarungen)

Meldet euch gerne bei uns, wenn es dazu Fragen gibt.

Herzliche Grüße

Eure MAV-Buxtehude