Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Nachricht 29. November 2022

Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele haben schon darauf gewartet.

In ihrer Sitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) im Gleichklang mit den Kommunen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 18. Mai 2022 für die kirchlichen Mitarbeitenden, für die der sog. "SuE-Tarif" des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, übernommen. Die Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe.

SuE-Zulage und Regenerationstage

Die Kolleg*innen in den Erziehungsberufen (S 2 bis S 11a) erhalten rückwirkend ab 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 EUR. Für die Kolleg*innen in der Sozialarbeit (ohne Kita-Leitungen) beträgt diese Zulage 180 EUR. Die Auszahlung soll mit dem Dezembergehalt erfolgen.

Außerdem haben alle Kolleg*innen ab dem Jahr 2022 Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, zu den Regenerationstagen noch zwei weitere freie Tage durch Entgeltumwandlung eines Teils der SuE-Zulage von monatlich 130 bzw. 180 Euro beantragen, erstmals ab dem Jahr 2023.

Die Regenerationstage des Jahres 2022 können bis zum 30.09.2023 in Anspruch genommen werden. Der Wunsch, in 2023 einen Teil der SuE-Zulage in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, kann den Arbeitgebern bis zum 28.02.2023 mitgeteilt werden

Freistellung zur Vorbereitung und Qualifizierung

Mit Übernahme des SuE-Tarifabschlusses haben jetzt auch die kirchlichen Kolleg*innen in den Erziehungsberufen Anspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr bezahlte Zeiten zur Vorbereitung und Qualifizierung. Der bereits gesetzlich vorgeschriebene Umfang von Vorbereitungszeiten wird damit erweitert.

Zulage für Praxisanleiter*innen und Eingruppierungsverbesserungen

Kolleg*innen, deren Aufgaben die Praxisanleitung von Nachwuchskräften zu mindestens 15 % beinhalten, erhalten zukünftig eine monatliche Zulage in Höhe von 70 EUR.

Die Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ durch die Aufnahme von Facherzieher*innen, Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft, die nach § 8a SGB VIII bestellt worden ist, schafft die Möglichkeit, viel mehr Kolleg*innen in die S 8b einzugruppieren.

Mit Übernahme des Tarifabschlusses wurden weitere Verbesserungen zur Berechnung der Durchschnittsbelegung, zum Schutz von Herabgruppierungen von Kita-Leitungskräften und Stufenlaufzeiten vereinbart.

Die Landeskirche wird in Kürze weitere Durchführungshinweise zu den einzelnen Punkten des Tarifabschlusses (insbesondere auch Fallgestaltungs- und Berechnungsbeispiele zu den Regenrations- und Umwandlungstagen) zur Verfügung stellen. Wir werden euch dann zeitnah informieren.

Eure MAV Buxtehude

Ilka Müller

Vorsitzende der MAV Buxtehude